Vertrauen auch Sie auf unsere langjährige Kompetenz und Expertise!
Allen Fachleuten ist mittlerweile bekannt, dass infolge undichter Abwasserkanäle große Mengen von Abwasser, dessen Schadstoffbelastung in den meisten Fällen nicht bekannt ist, ungeklärt in das Grundwasser eindringen können. Ebenso kann durch solche Undichtigkeiten bei im Grundwasser liegenden Kanälen eine Infiltration von Fremdwasser erfolgen, die ebenfalls unerwünscht ist und gegebenenfalls auch wasserrechtliche Folgen haben kann.
Anforderungen an die Dichtheit von Abwasserkanälen werden behördlicherseits bereits mit Erteilung der Baugenehmigung, z. B. nach § 50 Hessisches Wassergesetz (HWG), gestellt. Die Genehmigungsbescheide erhalten entsprechende Auflagen und Hinweise. Nach durchgeführter wasserrechtlicher Schlussabnahme endete in der Vergangenheit weitgehend die behördliche Aufsicht über die Abwasserkanäle. Aufgrund zunehmender Erkenntnisse über Probleme schadhafter Abwasserkanäle wurde bzw. wird künftig in verschiedenen Bundesländern die Überprüfung von Kanälen durch Verordnungen geregelt.
Die Abwassereigenkontrollverordnung - EKVO des Landes Hessen hat sich auch der Problematik der Kontrolle von Abwasserkanälen gewidmet und gibt klare Regelungen für die Betreiber vor.
Die GKU Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik hat in den letzten Jahren für mehr als 1.000 km Kanalisation die EKVO durchgeführt und ist damit einer der Marktführer in Osthessen.
Haben Sie Fragen bzw. Interesse?
Bitte kontaktieren Sie: Herr Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Download-fähigen Dateien:
Informationsflyer - EKVO "Öffentliche Kanalisation" (0,2 MB)
|