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EKVO - Hausanschlüsse
   

Eine gewaltige Aufgabe und ein brisantes Thema!

Was etwas dramatisch klingt, ist die gesetzliche Verpflichtung nahezu aller Hauseigentümer bis zum Jahr 2015 die Abwasserrohre auf ihrem Grundstück erstmalig untersuchen zu lassen: Von der Grundstücksgrenze bis zur Innenseite der Gebäudeaußenwand muss die Abwasserleitung untersucht werden. Dazu werden kleine Roboterkameras benutzt, die die Kanalrohre durchfahren, ausleuchten und verfilmen. Etwaige Schäden werden dokumentiert und müssen vom Grundstücks-eigentümer beseitigt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Besitzer von Immobilien, die jünger als 15 Jahre sind.

Nach den ersten Erfahrungen mit einem Pilotprojekt, das die GKU in Hünfeld, Nüsttal und Kalbach durchgeführt hat, betragen die Kosten pro Haus im Schnitt 450 Euro zuzüglich möglicher Reparaturkosten, falls die Rohre defekt sind. Dies ist leider sehr häufig der Fall, wie die bisherigen Bewertungen zeigen. Bei den durchgeführten Pilotprojekten lag die Schadensquote teilweise bei über 90 %. Grundlage für die verpflichtende Bestandsaufnahme ist der Paragraf 324 im Strafgesetzbuch. Danach unterliegt diese Form der Gewässerverunreinigung drakonischen Strafen, die neben hohen Geldbußen im Einzelfall sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden können.

Die GKU - Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik hat in den letzten Jahren für mehr als 1.000 km öffentliche Kanalisation die EKVO durchgeführt und ist damit bestens gerüstet für die neuen Herausforderungen der EKVO "Hausanschlüsse".

Haben Sie Fragen bzw. Interesse? Bitte kontaktieren Sie: Herr Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Download-fähigen Dateien:

Informationsflyer - EKVO "Grundstücksentwässerung und Hausanschlüsse" (0,2 MB)

Aktuell: Informationssendung der ARD zum Thema Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen

Plusminus ARD Plusminus Sendung 03.03.2009 "Warnung vor Kanalhaien"